Steuertermine März 2022
Fälligkeit
Donnerstag, 10.03.2022
- Lohn- und Kirchenlohnsteuer
- Umsatzsteuer
- Einkommensteuervorauszahlung I/2022
- Körperschaftsteuervorauszahlung I/2022
Ablauf der Schonfrist
Montag, 14.03.2022
- Lohn- und Kirchenlohnsteuer
- Umsatzsteuer
- Einkommensteuervorauszahlung I/2022
- Körperschaftsteuervorauszahlung I/2022
Hinweis
Die 3-Tages-Zahlungs-Schonfrist gilt nur noch bei Überweisungen, nicht bei Barzahlungen und Scheckzahlungen.