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Rückführung des Soli ist beschlossen

| Am 29.11.2019 hat der Bundesrat das Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlags 1995 beschlossen.

Die vom Bundesrat gebilligte Rückführung des Solidaritätszuschlags ab 2021 ist während des Gesetzgebungsverfahrens auf Kritik gestoßen. Denn die Ergänzungsabgabe entfällt nur für rund 90 % der heutigen Zahler vollständig. Für weitere 6,5 % entfällt der Zuschlag zumindest in Teilen. Der Solidaritätszuschlag hat dann den Charakter einer Reichensteuer. Der Bundesrechnungshof wies in der öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am 4.11.2019 darauf hin, dass der Bund Gefahr laufe, zu einer milliardenschweren Steuerrückzahlung verurteilt zu werden.

Quelle | 983. Plenarsitzung des Bundesrates vom 29.11.2019

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